Anträge und Anfragen

Hochwasserschutz und Bauvorhaben an der unteren Ebenau

Stellungnahme der FWL-Fraktion zum Thema: Bebauungsplan Nr. 24 „Bahnhofstraße 32“ „Hochwasserschutz und Bauvorhaben an der unteren Ebenau“

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bringe Ihnen die Stellungnahme der FWL-Fraktion zum oben genannten Thema vor:

Hochwasserschutz:

Jeder länger in Bad Salzschlirf lebende Bürger kennt die Überschwemmungsgebiete die häufig vorkommenden Hochwasser im Bereich des Angersbacher Weges bzw. der unteren Ebenau. Dennoch wurde von Behördenseite dieser Bereich nicht als Überschwemmungsgebiet deklariert. In diesen Gefahrenkarten werden Gebiete speziell ausgewiesen zum Hochwasserschutz für die bauliche Schutzvorschriften gelten. Meist wird von Gebieten mit Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (voraussichtliches Wiederkehrintervall mindestens 100 Jahre) ausgegangen. Die untere Ebenau fällt in das definierte Risikoraster und wird bereits bei Hochwasser der Stufe 1 (2,40m) überschwemmt. Damit trägt dies zu einem deutlichen Schutz vor Hochwasserproblemen bei. Es ist davon auszugehen, dass die untere Ebenau schlichtweg nicht ausreichend beachtet wurde bei der Risikobewertung nach §§73-76 WHG und §45 Hessisches Wassergesetz (HWG).

Anhand von Bildern und der Statistik lässt sich feststellen, dass Hochwasser über 3 m kein seltenes Ereignis ist und seit Mitte der 80er Jahre bereits 8x vorgekommen ist. Es ist für Bad Salzschlirf also ein häufiges(!) und notwendiges Überflutungsgebiet. Die Engstelle der Lauter hat hier kein andere Entlastungsmöglichkeit außer über die untere Ebenau. Diese Möglichkeit darf durch die Bauvorhaben Bahnhofstraße 32 auf keine Fall genommen oder beeinflusst werden.

Das gemeinsame Vorgehen in Sachen Hochwasserschutz der Gemeinden Petersberg, Künzell, Hofbieber und Dipperz sowie die Gründung der Arbeitsgemeinschaft Hochwasserschutz und die berechneten Gesamtinvestitionen von 15 Millionen Euro zeigen, wie wichtig das Thema in anderen Gemeinden genommen wird. Bedeutsam ist hier z.B. die Bauleistungen in Höhe von 295.838,15 Euro im Februar 2021 um eine Engstelle zu beseitigen, die in ähnlicher Form so in Bad Salzschlirf durch Baumaßnahmen in der unteren Ebenau entstehen könnte.

Der normale Durchfluss der Lauter erhöht sich bereits bei einem Hochwasser der Stufe 1 um das 50fache! Und genau dann trägt der Umfluss um die Brücke durch den viel breiteren Querschnitt zur Entlastung der Bauwerke und zum geringeren Aufstau, also dem Hochwasserschutz, bei.

Deshalb sollen bauliche Schutzvorschriften für das funktionelle Überschwemmungsgebiet des Grundstückes 44/1 (44/2, 44/3) untere Ebenau überprüft und angewendet werden:

Den baulichen Anlagen kann in diesem Einzelfall zugestimmt werden, wenn das Vorhaben

  • die Hochwasserrückhaltung nicht beeinträchtigt und ein möglicher Verlust von verlorengehendem Rückhalteraum umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird,
  • den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert,
  • den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und
  • hochwasserangepasst ausgeführt wird

Um dies zu erreichen ist Folgendes zu überprüfen und ggf. zu korrigieren:

  • die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen, die den Wasserabfluss behindern können, wie z.B. die Nebenanlage Abstellboxen,
  • das Ablagern und das nicht nur kurzfristige Lagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können,
  • das Erhöhen der Erdoberfläche von 90 bis 120cm,
  • das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, wie die Heckenanlage an der Straßenseite, soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes entgegenstehen,
  • auch ohne Parkplatzbereich kommt es bereits zu einer Reduzierung der Überflutungsfläche durch das Hineinragen des Wohnkomplexes in den Überflutungsbereich und hat keinen Ausgleich

Verkehrsführung:

Bei dem Vorhaben muss die Verkehrslenkung und die Parkplätze so ausreichend sein, dass es nicht zu einer Behinderung des Verkehrsflusses der Bahnhofstraße und der Parkplatzsituation in den umliegenden Bereichen führt. Die Verkehrsanbindung muss sowohl über die Zufahrt Bahnhofstraße als auch Angersbacher Weg jederzeit möglich sein. Es ist z.B. mindestens ein Stellplatz pro Wohneinheit zu fordern.

Unsere Einwände dient der Vermeidung oder Verringerung nachteiligen (Umwelt-) Auswirkungen der geplanten Maßnahmen. Hier sollte nicht nur den aktuellen gesetzliche Vorschriften genüge getan werden, sondern vorausschauend gehandelt werden. Wir sind der Ansicht, dass das Projekt auch unter Beachtung der genannten Vorgaben des Hochwasserschutzes und der Verkehrsführung problemlos realisiert werden kann..

 

Antragsteller für die Fraktion der FWL

David Post Fraktionsvorsitzender

Ute Passarge Stellvertr. Fraktionsvorsitzende

Zurück